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Parkplätze in Magdeburg-Stadtfeld

Wie klein ist die kleinste Parklücke?

Parkplatz-Situation in Magdeburg-Stadtfeld

Dicht an dicht stehen die Autos in Magdeburg-Stadteld, wie hier in der Goethestraße. Wer jedoch zu dicht am nächsten Fahrzeug parkt, kann unter Umständen abgeschleppt und mit einem Verwarngeld bestraft werden. Foto: Robert Richter

Von Robert Richter

Die tägliche Parkplatzsuche ist für motorisierte Stadtfelder ein leidiges Thema. So mancher nutzt noch die kleinste Parklücke, um sein Fahrzeug abzustellen. Wie viel Abstand muss dabei eigentlich eingehalten werden? Und was tun, wenn das eigene Auto so zugeparkt wurde, dass kein Herauskommen mehr aus der Lücke ist? „Mein Stadtfeld“ holte Expertenrat ein.

Abends passt das Auto noch geräumig in die Parklücke – am nächsten Morgen ist es von vorn und hinten blockiert. Dagegen hilft nur eins: beim Parken immer genügend Abstand lassen. Doch daran hält sich nicht jeder. Parkplätze sind in Stadtfeld schließlich in vielen Straßenzügen äußerst rar gesät.

Dr. Markus Schäpe, ADAC

Dr. Markus Schäpe, Juristische Zentrale des ADAC. Foto: ADAC

Einen definierten Mindestabstand beim Einparken gibt es auch nicht. Laut Straßenverkehrsordnung (§12 Abs. 4) ist „platzsparend zu parken“. „Das heißt, es ist ohne überflüssig große Abstände nach vorn und hinten zu parken. Genaue Werte in Metern gibt es nicht“, sagt Dr. Markus Schäpe, Juristische Zentrale des ADAC, auf Anfrage von „Mein Stadtfeld“.

In der Rechtsprechung gehe es in solchen Fällen stets um den Einzelfall, so der Experte. So sei zu berücksichtigen, „dass das Ausparken für einen durchschnittlichen Fahrer beim jeweiligen Fahrzeugtyp möglich bleiben muss“, ergänzt er: „Hierbei werden normalerweise insgesamt vorne und hinten zwei Meter ausreichen. Einiges Manövrieren kann nötig sein beim Wegfahren, Kunstleistungen dürfen jedoch nicht vorausgesetzt werden (KG DAR 66, 305).“

Wer „eingeparkt“ wurde und partout nicht mehr aus der Parklücke herauskommt, kann die Polizei rufen. Die Beamten können auch das Abschleppen anordnen. „Hierbei wird es jedoch auch hinsichtlich der Kostenübernahme regelmäßig Probleme geben, weil nicht nachweisbar ist, wer als Letzter eingeparkt hat und den Zustand hergestellt hat“, erklärt der Fachmann des ADAC. Grundsätzlich drohe jedoch für das zu dichte Parken am vorderen oder hinteren Fahrzeug auch ein Verwarngeld von zehn Euro.

Zu knapp eingeparkt wird zuweilen aber angesichts des Stellplatzmangels auch an Kreuzungen und Grundstücks­einfahrten. Was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu? „Grundstückseinfahrten müssen ,in normaler Breite‘ freigehalten werden“, so Schäpe. Ganz exakt geregelt ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen: „Hier gilt § 12, Abs. 3, Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist das Parken bis zu fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig“, so der Experte.

Was passieren kann, wenn sich Autofahrer an diese Vorgaben nicht halten, zeigen immer wieder Tests der Magdeburger Feuerwehr: Es brennt, doch die Feuerwehr kommt wegen Falschparkern nicht durch. Dieses Horrorszenario droht immer wieder in so mancher Straße der Landeshauptstadt, wie die Ergebnisse zeigen.

Feuerwehr und Ämter der Stadtverwaltung fahren von Zeit zu Zeit neuralgische Punkte in den Stadtteilen mit einem Drehleiterfahrzeug ab, der für die Personenrettung aus oberen Geschossen unverzichtbar ist. Die Einsatzkräfte appellieren an die Vernunft der Anwohner. Wo kein Durchkommen ist, wird notfalls auch abgeschleppt, damit in Zukunft die Einfahrten für die Feuerwehr frei sind.

Was zur Entspannung der Parkplatzsituation beitragen könnte, war zuletzt auch Thema in öffentlichen Runden mit der Gemeinwesenarbeitsgruppe (GWA) Stadtfeld-Ost und dem Baudezernat der Stadt. Eine Patentlösung wurde bisher nicht gefunden.

Für Ideen wie den Bau eines Parkhauses unweit des Schellheimerplatzes gebe es kein Investoreninteresse, hieß es unter anderem. Langfristig müsse schlicht die Zahl der Autos reduziert werden, indem der öffentliche Nahverkehr und der Radverkehr ausgebaut werden, so das Fazit.

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